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Wie viele Stufen braucht eine Treppe? Nach Geschosshöhe, nicht Raumhöhe

Die kurze Antwort

Die Treppenhöhe richtet sich nach der Geschosshöhe (von Fertigfußboden zu Fertigfußboden), nicht nach der Raumhöhe. Teilen Sie diesen Wert durch eine bequeme Steigung von etwa 18 cm und runden Sie auf eine ganze Zahl.

  • Genau 270 cm Geschosshöhe → bei 18 cm Steigung 15 Steigungen (Stufen), 14 Auftritte.
  • Eine „Raumhöhe von 2,4 m” ergibt mit dem Deckenaufbau meist ca. 268–285 cm tatsächliche Geschosshöhe → 15–16 Stufen.

Das ist der häufigste Fehler: Die Raumhöhe ist nicht die Höhe, die die Treppe überwinden muss.

Warum Geschosshöhe statt Raumhöhe

Eine Treppe steigt vom fertigen unteren Boden zum fertigen oberen Boden. Deshalb kommt der gesamte Deckenaufbau über dem Kopf - Balken, Rohboden/Beplankung, Bodenbelag - zur Steighöhe hinzu. Dieser Aufbau bringt typischerweise 25–35 cm dazu.

Raumhöhe+ typischer Deckenaufbau= zu planende Geschosshöhe
240 cmHolzbalken + Beplankung + Belag (ca. 28 cm)ca. 268 cm
240 cmStahlbetondecke + Belag (ca. 30 cm)ca. 270 cm
270 cmtiefe Ingenieurholz-Balken (ca. 33 cm)ca. 303 cm

Kennen Sie die Geschosshöhe (Boden–Boden), nehmen Sie diesen Wert direkt. Ist nur „2,4 m Raumhöhe” bekannt, rechnen Sie mit rund 268–285 cm und prüfen vor Ort.

So wird die Stufenzahl ermittelt

Alle Steigungen einer Treppe müssen gleich sein, also muss die Zahl ganzzahlig sein:

  1. Teilen Sie die Geschosshöhe durch eine Zielsteigung (bequem 17–18 cm).
  2. Auf die nächste ganze Zahl runden - das ist die Stufenzahl (Steigungen).
  3. Teilen Sie die Höhe durch diese Zahl zurück, ergibt die genaue Steigung je Stufe.
  4. Auftritte sind immer einer weniger als Steigungen.

Bequeme Auslegung: Steigung ca. 15–18 cm, Auftritt ca. 26–30 cm, Schrittmaßregel 2 × Steigung + Auftritt ≈ 63 cm, eine Neigung von 30–35° ist angenehm.

Die gesetzlichen Grenzen für Steigung und Auftritt hängen von der Gebäudeart und der örtlichen Bauordnung (z. B. DIN 18065) ab - bitte dort oder beim Planer prüfen. Der Rechner unten prüft Code und Komfort nach dem verbreiteten US-Standard IRC (Steigung ≤ 19,7 cm, Auftritt ≥ 25,4 cm, 2 × Steigung + Auftritt ≈ 61–64 cm).

Rechenbeispiele

Zielsteigung 18 cm, Auftritt 26 cm:

GeschosshöheSteigungenje SteigungAuftritteLauflängeWangenlänge
270 cm1518,0 cm14364 cmca. 453 cm
285 cm1617,8 cm15390 cmca. 483 cm
300 cm1717,6 cm16416 cmca. 513 cm

👉 Der Treppenrechner berechnet all das, sobald Sie die Geschosshöhe eingeben - Stufenzahl, genaue Steigung, Lauflänge und Wangenlänge, samt Code- und Komfortprüfung. (Die Eingabe erfolgt in Zoll; teilen Sie cm daher durch 2,54. Beispiel: 270 cm ÷ 2,54 ≈ 106,3 Zoll.)

Vor dem Zuschnitt prüfen

  • Geschosshöhe vor Ort messen. Der größte Fehler ist, mit der Raumhöhe zu rechnen und eine Stufe zu kurz zu kommen.
  • Alle Steigungen gleich halten. Ungleiche Steigungen sind ein Regelverstoß und eine Stolperfalle - Stürze passieren meist auf der letzten Stufe.
  • Kopffreiheit prüfen. Über der Stufenvorderkante sind auf der ganzen Länge mindestens etwa 2 m (203 cm) lichte Höhe nötig.
  • Örtliche Bauvorschriften prüfen. Grenzen für Steigung/Auftritt und Geländerregeln variieren je nach Land und Behörde.
  • Zuerst eine Probewange zuschneiden und einpassen, dann die übrigen.

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